Pflichtteil - wann ist Auszahlung als Bargeld möglich?
Hallo,
ich habe einige Fragen zum Pflichtteil. Dazu folgender fiktiver Fall:
Der Erblasser (verwitwet) hat 4 Kinder. Der Nachlass besteht zu 85% aus Grundstücken/Immobilien und zu 15% aus Bargeld.
Er hat in einem Testament folgende Verteilung seines Erbes verfügt:
Kind 1 erhält 60% des Erbes in Immobilien.
Kind 2 erhält 15% des Erbes in Immobilien.
Kind 3 erhält 15% des Erbes in Bargeld.
Kind 4 erhält 10% des Erbes in Immobilien.
Damit erhält Kind 4 weniger als den Pflichtteil.
Kann Kind 4 die Auszahlung seines kompletten Pflichtteils (12.5%) in Bargeld verlangen, oder erhält er nur den fehlenden Teil in Bargeld?
Wer muss den Pflichtteil zu welchem Anteil bezahlen?
Falls er in Bar ausgezahlt werden muss, wer erhält die Immobilie, die Kind 4 ursprünglich erben sollte?
Danke
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