Hallo,
Sie sollten dem Nachlassgericht Ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht nachweisen und um vollständige Kopien bitten.
Es ist für Sie ja grundlegend wichtig, um ggf. jetzt Pflichtteilsansprüche geltend zu machen - bzw. am Erbe partizipieren zu können, sollte die Nacherbenregelung für Sie nachteilig formuliert sein.
Sollte sich das Nachlassgericht dagegen aussprechen, würde ich eine
anwaltliche Beratung empfehlen! Das geht auch günstig per Mail oder Telefon über unsere verlinkten Servicepartner.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach