Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 09.11.2009, 11:46
imebro imebro ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 11
Standard Sonderkündigung in meinem Fall möglich?

Hallo an Alle!

Ich bin seit heute neu hier und möchte zunächst Alle hier im Forum begrüßen.

Zur Zeit wohne ich in einer kleinen 40 qm Appartement-Wohnung.
Nun möchten meine beiden Kinder (16 + 14 Jahre), die bisher bei ihrer Mutter leben, zu mir ziehen. Das ganze ist bereits beim Jugendamt bekannt und der Umzug der Kinder wäre schon recht dringend nötig, da die Kinder schikaniert werden, seit ihre Mutter von ihren Auszugsplänen weiß...

Nun möchte ich natürlich meinen Kindern nicht noch 3 Monate Terror dort zumuten, da ich meine Wohnung nun gekündigt habe und dann der Mietvertrag erst zum 28.2.10 ausläuft (falls ich richtig gerechnet habe).

Zu mir nehmen kann ich die Kinder bis dahin nicht, da ich - wie ja oben geschrieben - in einer 40 qm Appartement-Wohnung lebe. Ich werde mich nun nach einem kleinen Haus zur Miete umschauen, damit die Kinder auch ein schönes Zuhause bekommen.

Finanziell ist mir die Doppelzahlung der Miete (alte und neue Wohnung/Haus) nicht möglich, da ich ja bis zum Auszug der Kinder noch Kindesunterhalt für sie zahlen muss!

Nun meine Frage:

Gibt es für mich eine Möglichkeit, aufgrund dieser Konstellation bzw. Sondersituation früher aus dem Mietvertrag heraus zu kommen?

Vielen Dank und schöne Grüße,
imebro



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen