AW: Rasenpflege - was kann vom Vermieter verlangt werden?
"Generell sind alle Gartenpflegekosten als Betriebskosten darstellbar, die periodisch wiederkehrend anfallen. Im Einzelnen sind dies die Kosten für
die Pflege und der Erhalt (Nach- und Neusaat) der Rasenflächen,
die Pflege und Erhalt, aber auch Nachpflanzung von Sträuchern, Stauden und Blumen,
alle Kosten für eine Unkrautbeseitigung,
die jahreszeitlich angepasste Baum- und Strauchbeschneidung, sowie Kosten für deren Erhalt,
sowie Düngemittel und das notwendige Sprengwasser."#
Ansonsten, wie @ironiethriller sagt - hast du im Mietvertrag nachgeschaut?
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