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Alt 12.05.2016, 13:08
hucky hucky ist offline
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Registriert seit: 12.05.2016
Beiträge: 2
Standard Vier Kinder erben - eines davon ist pflichtteilsberechtigt

Guten Tag zusammen,

folgendes Ereignis ist eingetreten: Der Vater verstirbt im Jahre 2000 und der Sohn macht im Jahre 2003, im Rahmen der 3 Jahresfrist, seinen Pflichtteilsanspruch geltend. Im Testament der Mutter ist daher geregelt, das der Sohn nun nur noch den Pflichtteil erhält, da er ja schon den Herrn Vater beerbt hat, also bereits 50% vom Erbe erhalten hat. Hier nun die sich daraus ergebenden Fragen:

a) bedeutet das nun das der Sohn, der bereits den Vater beerbt hat nun Pflichtteilsberechtigter ist, oder ist er weiterhin Erbe 1. Ranges mit dem Anteil von der Hälfte des ursprünglichen Anteils und gilt daher als Erbe und nicht als Pflichtteilsberechtigter, da er ausdrücklich nicht enterbt ist, sondern lediglich der Umstand, das er bereits geerbt hat, dazu führt das er nun den Pflichtteil erhält oder erhalten soll

b) hat der bereits den Vater beerbende Sohn einen Anspruch auf einen Erbschein oder ist es möglich, das die anderern 3 Geschwister jeweils für sich einen Erbschein beantragen und dabei den Bruder ausschließen ?

Um sachdienliche Statements wird gebeten

Mit freundlichen Grüßen



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