Hallo,
hier wäre die erste Frage, ob denn weiteres Vermögen vorhanden ist und es sich bei der Überschreibung der Immobilie um eine Schenkung handelt, die die Erbansprüche der Kinder (Enkel) über den Pflichtteilsanspruch hinaus mindert.
Des Weiteren wäre zu
prüfen, ob es sich bei der Immobilie um Ausstattung im Sinnde des Erbrechts handelt und ob eine spätere Ausgleichung nicht zu erfolgen braucht:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach