AW: Information über Testamenteröffnung
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Information. Wie lange wäre dann eine angemessene Wartezeit ? Falls diese dann überschritten ist, reicht dann ein einfaches Anschreiben an seine Ehefrau zwecks Nachlassauskunft , die ja vermutlich Erbin ist? Ohne Testamenteinsicht weiß ich ja nicht wer erbt, oder muss dieses schon mittels Anwalt geschehen ?
Wäre auch ein Vorschlag über eine Art "Abfindung" möglich, um die ganze Angelegenheit
unbürokratisch abzuwickeln, oder geht das nur über einen Notar wie gelesen, oder hätte dieses noch ganz andere Nachteile (außer monetäre) ?
Vielen Dank vorab
Grüße Andreas
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