Hallo,
ob dieses Vorgehen normal ist, kann ich nicht sagen. Da fehlen mir die Erfahrungswerte.
Normalerweise fordern Banken jedoch einen Erbschein. Möglicherweise ist dieser auf Grund der Generalvollmacht überflüssig? Vielleicht auch auf Grund dessen, dass Ihr Vater noch lebt.
Für Erben oder Beschenkte gilt, dass sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen. Dies ist aber nur der Fall, sollte das Erbe die Freibeträge übersteigen. Das Finanzamt fordert die Erben dann in aller Regel von sich aus auf, da Behörden gegenüber dem Fiskus Meldung von den Erbfällen machen.
Mehr zu den Freibeträgen können Sie hier nachlesen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Ich hoffe ich konnte helfen und sende freundliche Grüße,
Erbrecht Einfach