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Alt 13.06.2016, 11:35
Andy27 Andy27 ist offline
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Standard AW: Information über Testamentseröffnung

Hallo,

ich habe die Abschrift des Testamentes erhalten. Mein Vater und seine neue Ehefrau haben sich gegenseitig per Erbvertrag als Erben eingesetzt (1976),
die Töchter erben bei Tod der Frau je zu Hälfte . Ich wurde nicht erwähnt, ergo enterbt, der Notar hat aber eine Anmerkung im Testament geschrieben, mit dem Hinweis, dass der Sohn aus 1. Ehe (also ich) pflichtteilberechtigt sei. Ich möchte jetzt, wie von Ihnen vorgeschlagen, die Nachlassauskunft an die Ehefrau stellen, dazu habe ich einen Vordruck im I-net gefunden, wo aber zeitgleich mit der Auskunft, auch direkt eine Frist zur Auszahlung des Erbteiles auf mein Konto gesetzt werden soll, also die Geltendmachung meines Pflichtteils. Ist das so korrekt ?, und muss ich auch dann den Hinweis auf die 25% mit angeben ?

Viele Grüße

Andreas
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