AW: Neuer Vermieter - Mieterhöhung zu befürchten?
Hallo kalakke,
generell gilt bei Verlauf eines Mietobjekts: Kauf bricht nicht Miete.
das bedeutet, dass der neue Vermieter die Rechte und Pflichten des alten Vermieters übernimmt. Dies gilt auch für die Vertragsverhältnisse. Und wenn in deinem Mietvertrag festgehalten ist, dass die Miete aufgrund des schlechten Zustandes des Hauses so niedrig ist und du zusätzlich einen Nachweis über die Renovierungskosten, z.B. durch Belege, erbringen kannst, würde ich der ganzen Angelegenheit erstmal entspannt gegenüberstehen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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