Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 18.07.2016, 10:16
Kathi2911 Kathi2911 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2016
Beiträge: 1
Standard Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu Gunsten des Mieters

Hallo,

letzte Woche erhielt ich eine E-Mail meiner ehemaligen Hausverwaltung in der er sie mitteilte, dass dem Wohnungseigentümer auffiel, dass die Nebenkostenabrechnungen von 2013 und 2014 falsch gewesen seien. Der Fehler war, dass die Vorauszahlung falsch berechnet wurde (statt geleisteten 1320€ wurden 1727,64€ genommen).
In dieser Email wurde ich nun aufgefordert, den zuviel zurück erstatteten Betrag von 815,28€ bis zum 29.09.2016 auf das Konto des Eigentümers zu überweisen.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich eine Mail ohne jegliche Anhänge sehr unprofessionell finde, wie ist hier die Rechtslage?
Kann die Verwaltung wirklich noch Geld fordern? Der Fehler lag nun defentiv bei der Hausverwaltung.

Und ich bin ehrlich, ich habe den Fehler bis zu dieser Mail nicht bemerkt, da ich jeweils Brief geöffnet hab und gesehen hab Guthaben und damit war das Thema für mich erledigt.
Ich will noch ergänzen, dass die Hausverwaltung ca. 10 Wohnungen mit identischen Mieten betreut, d.h. auch hier hätte der Fehler evt. auffallen sollen..der selbe Fehler bei zwei Jahren..

Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

Vielen dank schon einmal vorab.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen