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Alt 19.07.2016, 13:35
DoHa1980 DoHa1980 ist offline
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Standard Verwandschaftsverhältnis bei einbenanntem Kind

Hallo an alle Forenmitglieder,

die Mutter meines Stiefvaters (ich bin ein einbenanntes Kind) hat eine Erbschaft von rund 275.000 Euro hinterlassen - das Erbe besteht hauptsächlich aus einem Grundstück mit Haus.
Ich bin einer von 5 Erben und habe meinen Anteil (19%) schenkungsweise und unentgeltlich an meine Halbschwester (Enkelin der Erblasserin) übertragen.
Der Übertrag wurde notariell beurkundet - in der Urkunde wurde vermerkt, dass meine Schwester mich von der Erbschaftssteuer frei zu halten hat.
Ich bin nun vom zuständigen Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung aufgefordert worden. Dazu habe ich nun zwei Fragen:
1. Muß ich überhaupt eine Erklärung abgeben oder reicht es, dem Finanzamt die Erbteilsübertragung anzuzeigen?
2. In was für einem Verwandschaftsverhältnis stehe ich zur Erblasserin als Stiefkind Ihres (ebenfalls schon verstorbenen) Sohnes? Enkel, Stiefenkel oder gar kein Verhältnis?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus vielmals und wünsche Ihnen allen einen erfolgreichen Tag.



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