Wer zahlt Kosten für die Inbetriebnahme einer Gasleitung?
Hallo,
Ich bin in eine Wohnung gezogen, die längere Zeit leer stand.
Um die Kosten für den Gaszähler bei leerer Wohnung zu sparen, hat mein Vermieter diesen Zähler demontieren lassen.
Die Gasleitung selber liegt in der Wohnung.
Jetzt soll die Leitung wieder in Betrieb genommen werden. Dazu wird ein Gaszähler installiert und eine Dichtigkeitsprobe der Gasleitung durchgeführt.
Gerade erfuhr ich, dass ich die Kosten dafür tragen soll.
Das kann ich nicht recht glauben, dass ich die Kosten dafür zahlen soll, um in meiner Küche kochen zu können.
Ist die Gasleitung, genau so wie die Stromversorgung in einer Wohnung, nicht Bestandteil der Mietkosten?
Hat jemand eine Idee?
-- Vielen Dank! --
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