AW: Schlüssel abgebrochen
Hallo Sabine,
ich würde davon ausgehen, dass es Sache des Mieters. Es handelt sich hier ja doch um das Verschulden des Mieters.
Spätestens wenn der Mieter gemerkt hätte, dass der Schlüssel möglichweise bald anfällig für einen Bruch wird, hätte er ihn aus dem Verkehr ziehen müssen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|