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Alt 12.11.2009, 17:11
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schlüssel abgebrochen

Hallo Sabine,

ich würde davon ausgehen, dass es Sache des Mieters. Es handelt sich hier ja doch um das Verschulden des Mieters.

Spätestens wenn der Mieter gemerkt hätte, dass der Schlüssel möglichweise bald anfällig für einen Bruch wird, hätte er ihn aus dem Verkehr ziehen müssen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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