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Alt 27.07.2016, 13:54
Gabi1704 Gabi1704 ist offline
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Standard AW: Mündliche Aussage des Vermieters verwertbar?

Hallo,
ich habe bezüglich einer mündlichen Zusage auch eine Frage.
Mein Vermieter hat mir bei meinem Einzug vor 7 Jahren die Gartennutzung für einen bestimmten Teil des Gartens zugesagt. Jedem Mieter wurde ein Teilstück zugesagt. Das hat auch alles wunderbar funktioniert bis gestern. Mir wurde die Nutzung des mir zu gesprochenen Teils ohne Begründung und aus mir unerklärlichen Gründen entzogen. Ich habe dort weder lautstark und störend gefeiert noch Unordnung oder Chaos veranstaltet.
Ich habe aber die Vermutung, dass das ein Racheakt der Mutter meines Vermieters ist, die das Grundstück nebenan bewohnt und versucht aus unerklärlichen Gründen, mir das Leben zu Hölle zu machen.
Kann ich mich auf die mündlich gemacht Zusage berufen, die den anderen Mietern auch gemacht wurde und das auch bezeugen würden? Denen ist die Nutzung nicht entzogen worden!
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