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Alt 27.07.2016, 18:05
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kann mündliche Zusage nach sieben Jahren grundlos zurückgenommen werden?

Hallo Gabi,

1. Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht, auch wenn irgendwas 7 Jahre so gehandhabt wurde.

2. Mündliche Vereinbarungen sind natürlich auch gültig, wo kämen wir da hin, wenn das Wort keine Gültigkeit mehr hätte.

3. Das Problem bei mündlichen Vereinbarungen ist einzig die Beweisbarkeit, wenn die Gegenseite von einem Gedächtnisschwund befallen wurde. Da Sie aber Zeugen haben, sollten Sie mit deren "Aussagen" dem Gedächtnis des Vermieters auf die Sprünge helfen.
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