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Alt 31.07.2016, 16:54
berose berose ist offline
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Standard Probleme bei der Ermittlung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft

Vor einiger Zeit hat meine Frau erfahren, dass sie Miterbin einer Immobilie ist. Der Erblasser ist jedoch 3 Generationen älter als sie und bereits 1950 (vor Geburt meiner Frau) verstorben. Die Familienverhältnisse sind/waren zum Teil komliziert und unübersichtlich, Testamente gibt es nur zum Teil, die Erbschaft wurde offenbar nie vollzogen (also der Besitz der Immobilie im Grundbuch umgeschrieben) und somit ist die Erbfolge heute nur noch sehr schwer festzustellen.
Die Immobilie wurde und wird von der zuständigen Stadtverwaltung verwaltet und ist vermietet. Die Stadtverwaltung möchte offenbar diese Aufgabe loswerden und das Grundbuch aktualisieren. Sie hat daher versucht, die Erben zu ermitteln und alle ermittelten Mitglieder der Erbengemeinschaft angeschrieben. Dadurch hat meine Frau erfahren, dass sie zu der Erbengemeinschaft gehört, die jedoch inzwischen aus mindestens 20 Personen besteht. Davon wurde bisher nur ein Teil ermittelt, einige Personen wohnen (wahrscheinlich) im Ausland.
Meine Frau und ihre Schwestern, die ebenfalls der Erbengemeinschaft angehören, haben sich nun (gemäß Aufforderung durch die Stadtverwaltung) Geburts- und Sterbeurkunden der zum Erblasser weisenden Vorfahren und die Erbscheine sowie, soweit bekannt, Kopien der Testamente beschafft.
Ziel wäre es nun, die Immobilie zu verkaufen (z. B. an den Mieter) und den Erlös unter den Erben aufzuteilen. Das geht aber meines Wissens nur, wenn alle Erben ermittelt sind, diese die nötigen Unterlagen (Erbschein u.s.w.) beantragen und sich bezüglich der Verwertung des Erbes (hier: Verkauf der Immobilie) einig wären. Da jedoch nicht einmal alle Erben bekannt/ermittelt sind, dürfte das schwierig oder gar unmöglich sein.

Die Kernfrage, für die ich in diesem Forum und im Internet keine Antwort gefunden habe, ist also: Wie kann dieses Problem gelöst werden?

Untergeordnete Fragen, die sich daraus ergeben:
  1. Greift hier irgendeine Verjährung? Die 30 Jahre ja wohl nicht, sonst hätte die zuständige Stadtverwaltung die Immobilie ja bereits von sich aus abstoßen (verkaufen) können.
  2. Gibt es eine Frist, innerhalb derer die ermittelten Erben auf das Anschreiben der Verwaltung reagieren müssen? Uns wurde mitgeteilt, dass einige Angeschriebene nicht reagiert haben.
  3. Können nicht zu ermittelde oder nicht reagierende Mitglieder der Erbengemeinschaft vom Erbe ausgeschlossen werden, um zu einem Abschluss der Erbangelegenheit zu kommen?
  4. Kann man auch das Erbe jetzt noch ausschlagen und damit aus der Erbgemeinschaft aussteigen? (z.B. wenn man glaubt, dass der Verkaufserlös so gering ist, dass nach Abzug der Ausgaben für Anwälte, Notare und Verwaltungsgebühren und Aufteilung des Restes unter den Erben gemäß ihrem Anteil nichts Nennenswertes mehr übrig bleibt, sich also der ganze Aufwand nicht lohnt)

Ich hoffe nun, hier im Forum Antworten auf diese Fragen zu bekommen, so dass wir eine Ahnung davon bekommen, wie die weitere Vorgehensweise sein müsste.



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