Hallo,
leider ist so eine Regelung nicht vorgesehen. Ein Erbe entsteht mit Tod des Erblassers und nicht zu Lebzeiten.
Sie haben jedoch ein Recht auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies bedeutet, dass der Wert der Immobilie 10 Jahre lang mit sinkendem Anteil im Todesfall Ihres Vaters noch bei der Pflichtteilsermittlung berücksichtigt wird. Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach