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Alt 12.08.2016, 11:48
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Gültigkeit eines Vermächtnisses

Hallo, dazu gibt es gesetzliche Regelungen, die besagen, dass ein Vermächtnis unwirksam wird, sollte sich der vermachte Gegenstand nicht mehr in der Erbmasse befinden. Siehe dazu im BGB Abschnitt Erbrecht: § 2169 BGB Vermächtnis fremder Gegenstände - Erbrecht

Wie es nun genau ist, wenn ein Grundbesitz liquidiert werden soll und daraus eine Zahlung zu leisten ist, kann ich aber leider nicht konkret sagen. Das kann aber sicher einer unser Partneranwälte. Ich möchte Ihnen daher unsere Telefonrechtsberatung durch einen Anwalt empfehlen, der diese Frage sicherlich aus dem Stand beantworten kann: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Der Vorteil: Sie haben eine rechtsichere Auskunft!


Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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