Kann man die Kosten für den Einbau von Rauchwarnmeldern auf die Mieter umlegen?
Hallo,
mein Vermieter wird jetzt alle Wohnungen mit Rauchwarnmelder ausstatten.
In seinem Anschreiben teilt der Vermieter mit, dass die Kosten für die Installation der Rauchwarnmelder auf die Mieter umgelegt werden. Ist das Rechtens? Wenn ja wo stets geschrieben?
Besten Dank für die Antworten.
M.f.G.
Riege
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