Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 25.08.2016, 00:33
Yoannmiguel Yoannmiguel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2016
Beiträge: 1
Standard Trotz Mietvertrag kein übereinkommen

Hallo,
und zwar geht es um folgendes:
Ich habe nach meiner besichtigung meiner traumwohnung,eine mündliche Zusage der eigentümerin bekommen.( mündlicher vertrag,der von der vormieterin bezeugt werden kann).
Danach wurde mir auch schon der mietvertrag zugesendet.
Da ich noch einige Frage zu dem hatte und auch einen übergabetermin haben wollte,bat ich um ein Gespräch zur Aufklärung.Jedoch wurde ich hier paar tage hingehalten.
Am vergangen Montag habe ich von der Eigentümerin eine WhatsApp Nachricht erhalten,dass unsere mietverhältnis nicht zu stande kommt.Das wars,mehr hat sie nicht geschrieben.Hinterher habe ich rausgefunden,dass sie die besagte wohnung zum 01.09.2016 gewerblich vermietet haben.Genau zu dem Zeitpunkt,wo ich rein wollte.

In dem Mietvertrag heißt es wortwörtlich: "Sehr geehrter Herr Mustermann,besten Dank für die Anmietung,anbei erhalten Sie wie besprochen den Mietvertrag". Dann gab es noch eine zahlungsaufforderung von 2500 € (Kaution + Miete )
Dieses Anschreiben vom Mietvertrag wurde sogar abgestempelt und unterschrieben,jedoch nur der Teil.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Gibt es chancen sich in die wohnung einzuklagen?Kann ich auf schadenersatz klagen,da mir ja jetzt dadurch einen erheblicher mehrsufwand besteht.Meiner meinung nach,ist dieser vertrag rechtsgültig und kann doch nicht einfach vom eigentümer per whatsapp zurück genommen werden,auch wenn ich darauf noch nicht unterschrieben habe.
Des Weiteren habe ich der vormieterin schon einen Abstand von 1000€ bezahlt,für wohnungsinventar und gartengeräte.Damit kann ich ja jetzt so überhaupt gar nichts mehr anfangen.Gibt es da chancen sich das geld gerichtlich zurück zu holen?
Was ist mit aufwandsentschädigungen,da ich ja auch mehrmals dort hinfahren musste.
Ich habe auch schon passendes wohnungsinventar für die wohnung gekauft(mit RE) ,was ich jetzt für eine andere wohnung ggf.gar nicht mehr nutzen kann und will,da es dort nicht rein passt.
Ich muss ja jetzt dadurch weiter auf wohnungssuche und dort entstehen mir ja auch weitere kosten,die ich so nicht gehabt hätte.Stichwort Ausgleichszahlung:Was ist wenn ich jetzt eine teuere wohnung anmiete,kann ich dann darauf klagen,dass der bessgte eigentümer für eine bestimmte zeit,eine ausgleichszahlung vornimmt?
Ich bin echt etwas verzweifelt,da es schon alles klar schien.Jetzt soll die ganze wohnungssuche wieder von vorne los gehen und dazu habe ich noch einen erheblichen finaziellen verlust erlitten.Muss ich das so hinnehmen?Aber eigentlich bin ich doch im Recht,einfach vom rein logischen her.
Kann ich jetzt den mietvertrag einfach unterschrieben ganz dreist zurücksenden( per einschreiben) und um einen wohnungsübergabe termin bitten?Ich meine eine kündigung oder ein schreiben mit dem nicht zustande kommenden mietverhältnis, habe ich ebenfalls nicht erhalten.(außer per whatsapp)
Wäre es clever die kaution und sowas einfach zu überweisen,so als ob nichts gewesen wäre?Ich meine darauf müssten sie ja dann erstmal reagieren.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Ist eine schadenersatzklage sinnvoll,wie ist da die rechtslage?

Viele Grüße und Dank im vorraus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen