AW: Sonderkündigung des Praxismietvertrages?
Danke schon mal!
Ich meinte nun ja nicht unbedingt den Aspekt meiner Unwissenheit, eher dachte ich aufgrund der überraschenden Zahlungsunfähigkeit, in den Schutz eines Sonderrechtes zu kommen.
Anscheinend aber nicht.
Viele Grüße!
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