Tante will ihre Nichten in ihrem Testament nicht berücksichtigen
Hallo "Recht-einfach",
Sachverhalt: ältere Dame (ledig, kinderlos, ihre Eltern und ihr einziger Bruder sind verstorben)
hat als Verwandte nur noch ihre Schwägerin (Ehefrau ihres verstorbenen Bruders) und deren beide Töchter (Nichten).
Zur Schwägerin besteht ganz loser Kontakt; zu den beiden Nichten überhaupt keiner.
Die o. erwähnte ältere Dame möchte nun ein Testament handschriftlich verfassen, in dem sie ihren Nachlass zwei sozialen Werken zukommen lassen möchte. Laut § 2303 BGB steht den Nichten ja kein Pflichtteil zu.
Frage:
Um der Klarheit willen - Muss (sollte) im Testament e r w ä h n t werden, dass die Erblasserin ihre beiden Nichten nicht berücksichtigen möchte oder kann dieser Hinweis auch wegbleiben?
MfG
Bernd K.
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