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Alt 11.09.2016, 12:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbgemeinschaft

Hallo,
um ehrlich zu sein verstehe ich den Sachverhalt nicht wirklich.

Wenn eine Erbengemeinschaft besteht, bei der ein Erbe das Haus aus der Erbmasse bewohnt, ist es nicht üblich, eine Kostenbeteiligung von den anderen Erben zu verlangen!

Im Gegenteil: Die anderen Erben verlangen eigentlich die Auszahlung Ihres Erbanteils von dem Erben, der das Haus bewohnt, damit die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann.

Ich befürchte nur, dass Ihr Sachverhalt zu komplex für ein Forum dieser Art ist. Hinzu kommt noch die Sprachbarriere. Ich kann Ihnen daher nur raten einen Anwalt zu konsultieren! Das können Sie auch telefonsich über unseren Partner: Telefonische Erbrecht Rechtsberatung

Viel Erfolg, wünscht Erbrecht Einfach
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