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Alt 02.10.2016, 14:13
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Ehepartner schützen

Hallo, ich beantworte Ihre Fragen nach meinem Kenntnisstand wie folgt:

zu 1) Im Bereich der Berechnung des detaillierten Zugewinns kenne ich mich nicht so genau aus - deshalb sage ich der Vereinfachung halber für die folgenden Stellungnahmen: 1/2 des gemeinsamen Vermögens zzgl. Ihres Einzelvermögens - ich bin der Meinung, dass die detaillierte Ermittlung des Zugewinns auch eher bei einer Scheidung relevant ist ...

zu 2) Nach den gesetzlichen Regelungen hat Ihre Frau Anspruch auf 1/4, bei Zugewinngemeinschaft auf 1/2 des Erbes.

zu 3) Ohne Testament erbt Ihr Sohn automatisch die andere Hälfte.

zu 4) Sie können Ihren Sohn im Testament ausdrücklich enterben (oder auf den Pflichtteil beschränken). Somit stünde ihm nur 1/4 zu.

zu 5) Nein, das funktioniert nicht. Der Pflichtteilsanspruch wird mit Ihrem Tod und der Kenntnisnahme durch Ihren Sohn ausgelöst!

zu 6) Gegenüber Ihnen keine, da Sie keine leibliche Verwandte und vermutlich auch nicht adoptiert ist - Sie partizipiert jedoch indirekt bei Ihrem Vorversterben, da Ihre Frau durch die Beschränkung Ihres Sohnes auf den Pflichtteil mit 3/4 einen höheren Erbteil erhält. Dieser wird von der Mutter ja später an die Tochter unter Umständen weiter vererbt.


Ich hoffe ich war eine Hilfe und sende freundliche Grüße,

Erbrecht Einfach
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