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Alt 14.10.2016, 19:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!

Hallo Marsie,

dass kann Ihnen am besten auch der Anwalt sagen, da es von einigen Variablen abhängig ist wie z.B.,
- ob ein Testament existiert oder nicht...
- Wenn ja, ob Sie enterbt wurden oder nicht...
- und so weiter und so fort...

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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