AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!
Hallo Marsie,
dass kann Ihnen am besten auch der Anwalt sagen, da es von einigen Variablen abhängig ist wie z.B.,
- ob ein Testament existiert oder nicht...
- Wenn ja, ob Sie enterbt wurden oder nicht...
- und so weiter und so fort...
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|