Hallo!
Ich habe Ende zu Ende März die Wohnung bei meinem alten Vermieter gekündigt.
Vor ein Paar Tagen habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2015, sowie eine “korrigierte“ Abrechnung für 2014 erhalten, wo ich zu einer Nachzahlung aufgefordert werde.
Der Vermieter begründet dies mit
Zitat:
mehreren Summenfehlern, da die Abrechnung des Vorjahres als Grundlage verwendet wurde und bei dieser die Kosten nach qm nur für 11Monate berücksichtigt waren
|
Zitat:
Desweiteren wurde bei der Zusammenstellung der Grundsteuer, die Gesamtsumme und damit auch die Bemessungsgrundlage für Ihren Anteil nicht richtig berechnet.
|
Es entsteht so eine Aufforderung zur Nachzahlung von rund 95€.
Hat der Vermieter das Recht, diese Summe von mir zu fordern?
Ich wäre sehr dankbar für Beratung :-)