AW: Nebenkostenabrechnung 2014 (Fehler des Vermietes)
Da Sie nicht angegeben haben wie der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung vereinbart war, gehe ich davon aus, dass es das Kalenderjahr ist. Der Vermieter hatte Zeit bis zum 31.12.2015 um seine Korrekturen vorzubringen. Da er das nicht rechtzeitig gemacht hat, ist die Abrechnung verfristet.
Für 2015 ist die Abrechnung rechtzeitig eingetroffen. Aber aufgepasst, dass der Exvermieter keine Nachberechnung bei der letzten noch kommenden Abrechnung für 2016 einbaut.
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