Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 14.11.2009, 16:25
felix101 felix101 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 3
Standard Kündigung wegen Ankündigung einer Modernisierung

Hallo zusammen!

Vor einigen Wochen wurde mir von meinem Vermieter eine Modernisierung, genauer gesagt der Austausch sämtlicher Fenster im Haus (6 Stockwerke) angekündigt. Ich bin Student und auf eine ruhige Lernumgebung angewiesen, weshalb ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen wollte; ich habe am 3.11. meine Kündigung für den 31.12.2009 abgeschickt. Formal sollte sie fehlerlos sein, ich habe sie mit Hilfe eines Musterbriefs (http://www.static-immobilienscout24....kuendigung.doc) erstellt.
Vor einigen Tagen erhielt ich nun vom Vermieter einen Brief, in dem er mir mitteilte, dass ich vom Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch machen könne, da ich laut § 554 BGB Abs. 1 die Maßnahme zur Erhaltung der Mietsache zu dulden habe. Deshalb weise er meine Kündigung als gegenstandslos zurück.
Daraufhin habe ich mich belesen und fühlte mich von § 554 BGB Abs. 3 in meinem Kündigungsrecht bestätigt. Die Lärmeinwirkung ist nicht unerheblich und ich brauche Ruhe, um mich auf die Prüfungen vorbereiten zu können.
Bin ich im Recht, was meint Ihr? Sollte ich mir zur Not einen Anwalt nehmen und es darauf ankommen lassen?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe!!!

Freundliche Grüße

Felix



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen