Hallo zusammen!
Vor einigen Wochen wurde mir von meinem Vermieter eine Modernisierung, genauer gesagt der Austausch sämtlicher Fenster im Haus (6 Stockwerke) angekündigt. Ich bin Student und auf eine ruhige Lernumgebung angewiesen, weshalb ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen wollte; ich habe am 3.11. meine Kündigung für den 31.12.2009 abgeschickt. Formal sollte sie fehlerlos sein, ich habe sie mit Hilfe eines Musterbriefs (
http://www.static-immobilienscout24....kuendigung.doc) erstellt.
Vor einigen Tagen erhielt ich nun vom Vermieter einen Brief, in dem er mir mitteilte, dass ich vom Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch machen könne, da ich laut § 554 BGB Abs. 1 die Maßnahme zur Erhaltung der Mietsache zu dulden habe. Deshalb weise er meine Kündigung als gegenstandslos zurück.
Daraufhin habe ich mich belesen und fühlte mich von § 554 BGB Abs. 3 in meinem Kündigungsrecht bestätigt. Die Lärmeinwirkung ist nicht unerheblich und ich brauche Ruhe, um mich auf die
Prüfungen vorbereiten zu können.
Bin ich im Recht, was meint Ihr? Sollte ich mir zur Not einen Anwalt nehmen und es darauf ankommen lassen?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe!!!
Freundliche Grüße
Felix