AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!
Nun hat das Nachlaßgericht eine Akte an meine Anwalt geschickt.
Es existiert ein Testament, in welchem mein Vater angibt, kinderlos zu sein und alles an Bekannte vermacht hat.
Was das nun ist, steht nicht drin.
Die Leute haben auch schon angenommen.
Das Testament ist doch eigentlich ungültig durch die falsche Angabe meines Vaters, oder sehe ich das falsch?
Nun muß ich erst einmal wieder 1500 Euro an den Anwalt bezahlen, um herauszufinden, was vererbt wurde. Und wenn das nun ganz wenig ist? Für mich sind 1500 Euro sehr viel Geld. Dafür müßte ich einen Kredit aufnehmen.
Bitte nochmals um Rat.
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