AW: Als Kind des Verstorbenen nicht bekannt!
Hallo,
so leid es mir tut, aber die Möglichkeiten eines Forums sind an dieser Stelle erschöpft! Wenn das Nachlassgericht nicht mit Ihnen kommunizieren will, auch nicht auf schriftlichem Wege - dann müssen Sie Ihre Ansprüche leider anwaltlich durchsetzen lassen.
Ich wünsche dennoch viel Erfolg und sende freundliche Grüße,
Erbrecht Einfach
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