Hallo,
Pflichtteilsberechtigte Erben sind immer an der gesamten Erbmasse beteiligt. Durch ein Vermächtnis können Sie diese Ansprüche auch nicht aushebeln. Vielleicht haben Sie ja bereits zu Lebzeiten die Möglichkeiten spätere Erbansprüche der Abkömmlinge auszuschließen, z.B. durch die Unterzeichnung eines Erbverzichts gegen eine Ausgleichszahlung.
Hier können Sie noch einmal nachlesen, wie Sie den
Wert des Nachlasses ermitteln können.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach