AW: Einseitige Kündigung eines auf zwei Personen abgeschlossenen Mietvertrages
Hallo frankmayer,
Hier empfehle ich ein Gespräch zu dritt. Und zwar kündigt ihr gemeinschaftlich die Wohnung und deine Freundin unterzeichnet am gleichen Tag einen Mietvertrag für die selbe Wohnung, der nur auf Ihren Namen lautet. Das sollte eigentlich jeder Vermieter mitmachen, den Rest müsst ihr nur unter Euch ausmachen.
Ich wünsche viel Erfolg und schicke freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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