Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 15.11.2009, 19:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Einseitige Kündigung eines auf zwei Personen abgeschlossenen Mietvertrages

Hallo frankmayer,

Hier empfehle ich ein Gespräch zu dritt. Und zwar kündigt ihr gemeinschaftlich die Wohnung und deine Freundin unterzeichnet am gleichen Tag einen Mietvertrag für die selbe Wohnung, der nur auf Ihren Namen lautet. Das sollte eigentlich jeder Vermieter mitmachen, den Rest müsst ihr nur unter Euch ausmachen.


Ich wünsche viel Erfolg und schicke freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten