Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 18.11.2016, 15:23
2000ede 2000ede ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2016
Beiträge: 3
Standard Testamentsabwicklung: Notar notwenig?

Guten Tag,

in einem Erbfall gibt es 5 Erben, es liegt ein handschriftliches Testament vor.
Zwei Immobilien werden vererbt an jeweils eine Person.

An sich ist alles klar. Es gibt auch keinen Streit. Meine Frage: Muss nun zwingend ein Notar für die Testamentsvollstreckung/abwicklung oder wie man es nennt eingesetzt werden?

Die Immobilien haben einen Wert von ca. 600.000 Euro, Bargeld usw. ist kaum noch vorhanden.

Kann das Amtsgericht/Nachlassgericht nicht einfach einen Erbschein ausstellen?
Eine Erbin hat nun einen Notar zur Abwicklung beauftragt, weil sie meint, dass es Pflicht ist. Hier kommen doch sehr hohe Kosten aufgrund des Immobilienwertes raus oder nicht?

(Fall ist in Niedersachsen)

Vielen Dank für die Antworten!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen