Testamentsabwicklung: Notar notwenig?
Guten Tag,
in einem Erbfall gibt es 5 Erben, es liegt ein handschriftliches Testament vor.
Zwei Immobilien werden vererbt an jeweils eine Person.
An sich ist alles klar. Es gibt auch keinen Streit. Meine Frage: Muss nun zwingend ein Notar für die Testamentsvollstreckung/abwicklung oder wie man es nennt eingesetzt werden?
Die Immobilien haben einen Wert von ca. 600.000 Euro, Bargeld usw. ist kaum noch vorhanden.
Kann das Amtsgericht/Nachlassgericht nicht einfach einen Erbschein ausstellen?
Eine Erbin hat nun einen Notar zur Abwicklung beauftragt, weil sie meint, dass es Pflicht ist. Hier kommen doch sehr hohe Kosten aufgrund des Immobilienwertes raus oder nicht?
(Fall ist in Niedersachsen)
Vielen Dank für die Antworten!
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