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Alt 19.11.2016, 10:24
Pia Pia ist offline
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Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2
Standard Definition Eigennutzung bei Erbengemeinschaft

Hallo.
Meine Großeltern hatten zwei Kinder. Meine Mutter und mein Onkel. Meine Mutter ist bereits verstorben. Das heißt, meine Schwester und ich erben zusammen 50%, mein Onkel auch 50%.
Im Testament meiner Großeltern steht, dass mein Onkel das Grundstück mit Haus erbt.
Bei Eigennutzung hat er je 25% des Hauswertes an meine Schwester und mich zu zahlen.
Bei Vermietung bekommt er 50% der Mieteinnahmen, je 25% meine Schwester und ich. Die Kosten sind ebenfalls zu diesen Teilen zu tragen.
Bei Verkauf bekommt er 50%, meine Schwester und ich je 25%.
Genauere Angaben stehen nicht im Testament.

Da mein Onkel bereits im Eigenheim wohnt, sieht er keine Eigennutzung vor, damit er uns nicht auszahlen muss. Verkaufen will er auch nicht.

Ist es richtig, dass eine Eigennutzung nur mit der Bewohnung der Immobilie erfolgt, nicht allein durch den Besitz?
Wirkt sich die Eigennutzung auf nahe Angehörige aus? Könnte mein Onkel seine Tochter dort einziehen lassen ohne dass er uns auszahlen muss?
Müsste seine Tochter dann Miete zahlen?
Kann mein Onkel die Miete auf einen Symbolischen Euro reduzieren, damit meine Schwester und ich uns an den Kosten beteiligen müssen?
Barmittel (nur gering vorhandenen, deutlich unter dem Hauswert) werden zu den oben genannten Teilen geteilt. Entspricht diese Regelung den Pflichtteilen?

Fragen über Fragen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Pia



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