Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 20.11.2016, 13:09
2000ede 2000ede ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2016
Beiträge: 3
Standard AW: erbe ausschlagen

Hallo Estee,

erstmal solltest Du prüfen, welche rechtlichen Verträge Du (seinerzeit) tatsächlich mit eingegangen bist.

- Wenn Du den Darlehensvertrag mit unterschrieben hast, musst Du auch für die Schulden haften - und das für den gesamten Darlehensbetrag, da Banken grundsätzlich den Passus "gesamtschulderisch" verwenden. Jeder Darlehensnehmer haftet für für sich für den gesamten Darlehensbetrag

- Solltest Du nicht im Darlehensvertrag stehen, solltest Du prüfen, ob Du ggf. bei der Bank eine Bürgschaft unterschrieben hast.

- Darüber hinaus gibt es eine Haftung bei der Grundschuldbestellung. Auch hier ist es wahrscheinlich - auch wenn Du nicht Darlehensnehmer bist, dass die Bank Dich hier mit in die Haftung genommen hat. Dann haftest Du ebenfalls mit den gesamten Darlehensbetrag.

Rundfunkbeteitrag ist Bewohnersache - nicht Eigentümer. Pro Haushalt muss einmal gezahlt werden. Da kommst Du nicht dran vorbei und musst zahlen. ggf. solltest Du prüfen, ob für dich andere Gründe ziehen (google bitte mal nach "Ausnahmen Rundfunkbeitrag".

Schornsteinfeger usw. musst Du auch zahlen, wenn du Miteigentümer bist.

Mein Tipp: Wenn Du Dir unsicher bist, suche eine Verbraucherzentrale in Deiner Nähe auf.

Dies meine Rechtsauffassung.
Mit Zitat antworten