Hallo,
grundsätzlich muss meines Wissens nach kein Testamentsvollstrecker herangezogen werden, der sich um die Abwicklung kümmert, denn wie Sie schon sagen - es fallen
Kosten für den Testamentsvollstrecker an. Diese kann je nach Fall variieren und geht bei 1% los.
Es ist jedoch so: Bei jedem Erbfall mit mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese hat solange bestand, bis das Erbe abschließend reguliert ist und jeder seinen Anteil erhalten hat.
Im Idealfall kann diese also auch selbst reguliert und schnell aufgelöst werden. Hier erfahren Sie, wie Sie die
Erbengemeinschaft auflösen.
Fazit: Es kann von Vorteil sein einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, dies macht in der Regel jedoch nur bei Konfliktpotential Sinn.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach