Hallo,
grundsätzlich ist jede Schenkung zu erklären. Sollte sich der zugewandte Betrag jedoch innerhalb der Freibetrags-Grenzen bewegen, ist eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt nicht notwendig. Welche Freibeträge für welche Familienmitglieder gelten, können Sie hier nachlesen:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Andernfalls wäre nur der sogenannte
Pflichtteilergänzungsanspruch zu berücksichtigen. Dieser besagt in der Kurzfassung, dass Schenkungen, die die Erbschaft für andere Erben erster Ordnung nachteilig schmälern, innerhalb von 10 Jahren mit abschmelzendem Anteil innerhalb der Pflichtteile dennoch Berücksichtigung finden müssen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach