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Alt 03.12.2016, 19:19
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)

Das ist doch ganz einfach. Wenn die genannten Beträge Vorauszahlungen waren, dann kann und muss der Vermieter die in 2015 entstandenen tatsächlichen Kosten bis zum 31.12.2016 abrechnen, wenn ich davon ausgehe, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.

Die in diesem Jahr entstandenen Betriebs/Nebenkosten kann er dann bis Ende 2017 abrechnen.

Aber bei einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung von zusammen 140,- Euro ohne Strom, kann die Nachzahlung nicht zu hoch ausfallen. Was ist denn eigentlich mit den anderen Nebenkosten, wie Müll, Grundsteuer, Hausversicherungen, etc.?
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