Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 15.11.2009, 18:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung wegen Ankündigung einer Modernisierung

Hallo felix,

ich habe mir den § 554 Abs. 3 BGB und das Umfeld dessen mal zu Gemüte geführt und kann dich in deiner Meinung nur bestätigen.

Für dich stellen die Modernisierungsmaßnahmen durch entstehen Lärm eine besondere Härte dar. Und wenn sich dies mit den angekündigten Arbeiten abdeckt, sehe ich gute Chancen auf Erfolg.


Freundlcihe Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten