AW: Kündigung wegen Ankündigung einer Modernisierung
Hallo felix,
ich habe mir den § 554 Abs. 3 BGB und das Umfeld dessen mal zu Gemüte geführt und kann dich in deiner Meinung nur bestätigen.
Für dich stellen die Modernisierungsmaßnahmen durch entstehen Lärm eine besondere Härte dar. Und wenn sich dies mit den angekündigten Arbeiten abdeckt, sehe ich gute Chancen auf Erfolg.
Freundlcihe Grüße,
Mietrecht Einfach
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