Hallo Dexter,
ich bin mir bei diesem Fall nicht ganz sicher, aber ein Kündigung wegen Mietrückstand kann durchaus fristlos von Vermieterseite aus ausgesprochen werden.
Wurde dir denn mitgeteilt, was an dieser Kündigung nicht ordnungsgemäß sein soll?
Schau doch mal in dieses Thema und gleiche vor allem den Punkt zum Thema Mietrückstand mit deinen persönlichen Gegebenheiten ab:
Die fristlose Kündigung durch den Vermieter
Den Wirderruf der Kündigung würde ich ablehnen und Widerspruch einlegen, da du schon eine neue Wohnung gefunden und einen neuen Mietvertrag unterschrieben hast.
Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen zur Verfügung,
Mitrecht Einfach