AW: Zeitfenster Abgabepflicht Testament
Das habe ich jetzt auch gefunden dazu:
OLG Brandenburg 12.03.2008- 13 U 123/07
besagt Schadensersatzpflicht bzw Zwangsmassnahemen / Sanktionen durch das Nachlassgericht.
Wie erfahre ich jetzt letztendlich, ob das Testament schon abgegeben worden ist, oder ob es vorsätzlich seit 8 Wochen plus die jetzt kommenden 5 Wochen vom Urlaub zurückgehalten wird.
Was kann ich beim Nachlassgericht diesbezüglich erfahren, welche und in welchem Umfang besteht hier Auskunftspflicht?
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