AW: Zeitfenster Abgabepflicht Testament
Hallo,
der von Ihnen zitierte Paragraph 2259 BGB ist leider sehr einfach auszuhebeln. Es ist ja nicht allzu schwer zu behaupten, dass Testament nicht auf Anhieb gefunden zu haben. So wird es nachweislich schwer, dem Verzögerer etwas anderes zu beweisen.
Wir freuen uns aber auf die Schildeung des weiteren behördlichen Vorgangs in seinen Stufen bis zur Abwicklung!
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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