AW: Berliner Testament, vorherige Schenkung an "Stiefmutter"
Hallo,
ohne das Testament zu kennen wird es sehr schwer diesen Fall zu beurteilen und es macht auch wenig Sinn in alle möglichen Richtungen zu spekulieren.
Melden Sie sich am besten mit Ihren Fragen noch einmal, wenn das Testament vorliegt.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Überschreibung der Wohnung einer Schenkung gleichkommt. Ob diese noch anzurechnen ist, ist jedoch fraglich und nicht diskutabel, solange Sie nicht wissen, ob sie sich ggf. sowieso in der Erbmasse befindet.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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