AW: Höhe Pflichtteil für Enkel
Hallo,
die Höhe des Pflichtteils ist immer gleich! Auf diesen Erbanteil besteht also grundsätzlich Anspruch! Dabei ist es unerheblich, ob eine Berechtigter ausdrücklich im Testament enterbt wurde oder nur "nicht erwähnt" wird. Das Resultat ist das selbe und löst den Pflichtteilanspruch aus.
Erbrecht Einfach
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