Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 29.12.2016, 08:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe ausschlagen Wohnung räumen

Hallo,

wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, fällt die Erbmasse (und das schließt den Hausrat mit ein) in die Hände des Staates. Dieser ist dann für die weitere Abwicklung verantwortlich.

Ich bin mir daher nicht sicher, ob Sie die Wohnung tatsächlich räumen dürfen! Es könnten ja noch 10.000 EUR in bar unter einer Matratze liegen von denen Sie nichts wissen - die gehören nun offiziell dem Fiskus!

Das sollten Sie einmal mit dem Nachlassgericht direkt klären. Hilft das nicht weiter, können Sie sich bzgl. der weiteren Vorgehensweise bei einem unserer verbundenen Anwälte informieren. Dann haben Sie zumindest eine rechtsichere Auskunft! Unsere Rechtsanwälte können Sie telefonisch oder per E-Mail befragen:
Erbrecht Rechtsberatung - telefonische Beratung und Beratung per E-Mail durch einen Anwalt für Erbrecht


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten