AW: Erbanteilsübertragung - Erbschaftssteuer
Hallo,
dies sind meiner Ansicht nach zwei voneinander unabhängige Vorgänge:
1. Die Erbschaft von M nach dem Versterben von A (Freibetrag 100.000 EUR)
2. Die Schenkung von M an C (Freibetrag 400.000 EUR)
Somit sollten auch keine Steuern anfallen, da die Freibeträge nicht ausgeschöpft sind.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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