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Alt 12.01.2017, 15:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbanteilsübertragung - Erbschaftssteuer

Hallo,

dies sind meiner Ansicht nach zwei voneinander unabhängige Vorgänge:
1. Die Erbschaft von M nach dem Versterben von A (Freibetrag 100.000 EUR)
2. Die Schenkung von M an C (Freibetrag 400.000 EUR)

Somit sollten auch keine Steuern anfallen, da die Freibeträge nicht ausgeschöpft sind.


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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