Räumung nach Überlassungsvertrag
A kauft ein großes Baugrundstück, um es in X Jahren mit mehreren Häusern zu bebauen.
Auf dem Grund steht ein älteres, etwas reparaturbedürftiges Haus. Da A sehr weit weg wohnt, überträgt er es B für die Zeit X per Überlassungsvertrag für die Zeit X eigenständig an eine Flüchtlingsfamilie für die Zeit X per Zeitmietvertrag zu vermieten. A erhält von B einen monatlichen Betrag der nicht sehr hoch ist und braucht sich vertraglich abgesichert um nichts zu kümmern.
B erhält vom Wohn- bzw. Sozialamt eine für das Gebäude übliche Miete* ( kein Wucher) und kümmert sich um alles notwendige.
Im Überlassungsvertrag ist geregelt, dass mit Ablauf der Zeit X das Gebäude von B an A geräumt zu übergeben ist.
Auch ist vertraglich geregelt, dass B das Überlassungsverhältnis kündigen kann, es aber dann geräumt übergeben muss, wenn es ihm über den Kopf wächst.
Nun hat der Mieter von B sich mit B verkracht.
Welchen Räumungsanspruch könnte A gegenüber B und seinem Mieter durchsetzen, wenn der Mieter von B, der nur einen Zeitmietvertrag hat, sich weigert nach der vereinbarten Zeit X* auszuziehen?
Z.B. durch geschickte Begründungen, Krankheit usw.
Das wirtschaftliche Ziel von A war es in X Jahren mehrere Häuser auf dem Grund zu bauen und nicht für einen relativen kleinen Preis es zeitbegrenzt an B zu überlassen.
Besteht die Gefahr, wenn B aufgibt ohne zu räumen, dass ich den Mieter übernehmen muss und eventuell gerichtlich dazu verurteilt werde, diese alte Immobilie in einen wohngerechten Zustand zu erhalten?
Was wäre, wenn B zudem mittellos wäre ?
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