AW: Überlassungszeitvertrag
Da hier niemand den Vertrag zwischen dem Kartoffelbauern und dem "B" kennt, ist eine Antwort nicht möglich. Alle möglichen Glaskugeln sind auch zur Inspektion, deshalb wäre der Weg zu einem Anwalt, dem man dann den ganzen Papierkram vorlegt, die beste Lösung.
Aber bitte bedenken, noch ist der Fall ja nicht eingetreten und Sie haben ja nur eine Befürchtung. Aber egal, einziger Vertragspartner des A ist B. Mit dem Mieter von B hat der Kartoffelbauer kein Vertragsverhältnis.
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