Hallo, ein Vermächtnis ist grundsätzlich zu erfüllen. Somit sollte Ihrem Bruder daran gelegen sein, dem letzten Willen der Eltern nachzukommen.
Erst würde ich raten noch einen Brief als "Einwurfschreiben" (nicht Einschreiben) an Ihren Bruder zu versenden mit Bitte um Erfüllung. An dieser Stelle können Sie ja auch durchklingen lassen, dass Sie über anwaltlichen Beistand nachdenken und das ganze nur unnötig teuer und unschön werden könnte.
Ich verlinke Ihnen hier einmal einen Artikel aus unserem Erbrecht Ratgeber, der interessant sein könnte und den Vorgang beschreibt, wie das Vermächtnis einfufordern und zu erfüllen ist:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber
Sollte nun eine realistisch gesetzte Frist für eine Antwort verstreichen, kann ich im zweiten Schritt nur raten den Worten auch Taten folgen zu lassen und gemeinschaftlich einen Termin bei einem Fachanwalt (und ggf. Notar in einer Person) zu machen, um Ihr Vermächtnis durchzusetzen. Dann hat alles gleich offiziellen Charakter.
Da es sich um ein Vermächtnis handelt, haben Sie meines Erachtens keinen Anspruch auf den Geldwert. Sollten Sie den Wert in Erfahrung bringen wollen, können Sie sich an die Gemeinde wenden und nach den Bodenrichtwerten / qm fragen.
In diesem Zuge sollten Sie sich beim Anwalt auch noch einmal über Ihr Pflichtteilsrecht belehren lassen. Dies könnte unter Umständen zum Tragen kommen, sollte der Wert des Vermächtnisses eher gering im Vergleich zum restlichen Erbe sein.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach